Inhalt

Zusammenarbeit mit den Eltern

Sie, liebe Mütter und Väter, sind uns wichtig, und dafür steht ein partnerschaftliches Miteinander. Gemäß dem Betreuungsauftrag erzieht, bildet und betreut das Team in der Kindertageseinrichtung "Sausewind" Ihr Kind, jedoch nur soweit, damit Ihre Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt oder ergänzt werden kann. Wichtig ist für jedes einzelne Teammitglied ein offener, wertschätzender und harmonischer Umgang mit Ihnen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit dem Team und das Team mit Ihnen zusammenarbeitet. Dazu bietet die Einrichtung unterschiedliche Formen an, die hier kurz für Sie zusammengefasst sind.

Erstes Kontaktgespräch mit der Leitung (Terminabsprache erforderlich): Erste Eindrücke gewinnen, Kennenlernen der Räume, Erläuterung der Konzeption und der besonderen Schwerpunkte der Arbeit, Vorstellung der Rahmenbedingungen und Klärung möglicher Fragen.

Informationen über die Arbeit und aktuelle Themen im Sausewind erhalten Sie in Form von Aushängen, von Flyern und/oder Elternbriefen sowie auf der Homepage der Kindertageseinrichtung.

Aufnahmegespräch mit einer pädagogischen Fachkraft: Sie beschreiben Ihr Kind, damit die pädagogischen Kräfte es mit Ihren Augen wahrnehmen und verstehen lernen, um so den Übergang vom Elternhaus zum Sausewind besser begleiten zu können.

Elternversammlung: Sie haben die Möglichkeit, die anderen Eltern kennen zu lernen. Im Anschluss wählen alle Eltern den Elternbeirat.

Elternabend: Themenorientierte Abende mit und ohne Referenten nach Interesse und Bedarf.

Fest- und Feiergestaltung: Das Team freut sich über eine aktive Teilnahme und Mitgestaltung bei verschiedenen Festen und Feiern im Jahreskreis.

Beteiligung an Aktionen zur Raum- und Außengeländegestaltung: Zur Durchführung bestimmter Gestaltungsmaßnahmen, zum Beispiel der Pflege des Gartenhauses, sind Sie gerne angesprochen und eingeladen.

Tür- und Angelgespräche“: Austausch von lediglich kurzen Informationen und Absprachen während der Bring- und Abholphasen morgens, mittags und nachmittags. Für längere Gespräche wird um Terminabsprache gebeten.

Elterngespräche: Für individuelle Gespräche stehen Ihnen die pädagogischen Kräfte der Einrichtung nach Absprache gerne zur Verfügung.

Bildungsgespräche: Regelmäßig finden terminierte Gespräche statt, in denen sich in der Regel die Bezugserzieherin Ihres Kindes mit Ihnen auf der Basis von Beobachtungen, die in den Mappen der Kinder dokumentiert werden, und der Beobachtungen, die Sie einbringen, über die Entwicklung Ihres Kindes austauscht.

Hospitationen: In Absprache mit den jeweiligen Gruppenleiterinnen können Sie in der Gruppe Ihres Kindes auch an Wald-/Wandertagen hospitieren.

Elternpost: In den Elternbriefkästen über der Garderobe Ihres Kindes finden Sie wichtige Informationen (z.B. Einladungen, Essensabrechnungen).

Eltern-Kind-Aktivitäten: Dies ist zum Beispiel der „Familientag“ im Wald. Diese Angebote sind sehr beliebt und richten sich in der Ausgestaltung nach aktuellen Bedürfnissen und Ressourcen der Einrichtung.

Eltern-Briefkasten: An der Pinnwand im Eingangsbereich hängt der Briefkasten „Kristel“, der von den Eltern genutzt werden kann, um positive/negative Kritik - auch anonym - zu äußern, Rückläufer abzugeben und Anregungen einzureichen.

Elternbeirat: Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirats (§ 9 Abs. 3 KiBiz). Die Aufgaben des Elternbeirats aus der Sicht des Gesetzgebers: „Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.“ (§ 9 Abs. 4 KiBiz)

Rat der Tageseinrichtung (§ 9 Abs. 2 KiBiz): In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. Das Verfahren über die Zusammensetzung der Gremien und die Geschäftsordnung werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt. Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern . . . (5) Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirats. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.